Unser Spezial-Know-how für ausländische Unternehmen
Internationale Steuerberatung
Geleitet wird der internationale Steuerberatungsbereich durch die Mitinhaber Gwendolina Hartmann-Dörken und Rainer Hiemer. Frau Steuerberaterin Gwendolina Hartmann hat sich nach ihrem Studium u.a. in London auf die internationale Steuerberatung spezialisiert und als eine der Ersten in Deutschland die Abschlussprüfung zum 2008 neu eingeführten Fachberater für internationales Steuerrecht erfolgreich abgelegt. Unterstützt werden sie dabei durch das englischsprachige Sekretariat und im gesellschaftsrechtlichen Bereich durch unseren Anwaltspartner. Länderübergreifend arbeiten wir eng mit Kanzleien z.B. in Österreich, Itialien, England und den USA zusammen.
Besuchen Sie auch unseren englischsprachigen Internetauftritt
www.german-tax-consultancy.com.
nach oben
Sie wollen als englischsprachiges Unternehmen auf dem deutschen Markt aktiv tätig werden bzw. betreiben bereits in Deutschland eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte?
Das ist aufgrund der fehlenden Kenntnisse über die rechtliche und steuerliche Grundstruktur Deutschlands und wegen der Sprachbarriere oftmals sehr schwer. In unserem Gründungspaket klären wir mit Ihnen, ob ein ständiger Vertreter, eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft der für Sie optimale Weg ist. Anschließend führen wir für Sie die Gründung durch. Auf Wunsch werden wir die Gesellschaftsverträge erstellen, Ihre Notartermine wahrnehmen, ein Bankkonto eröffnen, die Anmeldung bei sämtlichen Behörden und die Beantragung der deutschen Steuernummer für Sie übernehmen. Letztlich erhalten Sie ein in Deutschland ordentlich gegründetes und registriertes Unternehmen. Wir besprechen und klären mit Ihnen die wichtigsten internationalen Besteuerungsfragen. Unser ebenfalls englischsprachiger Rechtsanwaltspartner erstellt bei Bedarf Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) etc. und berät Sie bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen. Bei der nachfolgenden laufenden Betreuung die die klassischen Steuerberatungsdienstleistungen wie Finanzbuchhaltung, Gehaltsabrechnungen, Jahresabschluss- und Steuererklärungserstellung und die Vertretung vor Finanzbehörden umfasst, werden oftmals weitergehende Dienstleistungen benötigt: Die Aufbereitung der Buchhaltungsdaten für das konzerninterne Controlling, die Durchführung von Überweisungen an und die Kommunikation mit Mitarbeitern und Lieferanten.
Häufig benötigen Sie in dieser Phase noch Unterstützung für die Markteinführung Ihrer Produkte bzw. jemanden, der Ihr Office in Deutschland aufbaut und vorübergehend leitet. Management auf Zeit, Marktaufbau und auch M&A-Aktivitäten übernehmen unsere externen Spezialisten, die dies seit vielen Jahren erfolgreich beweisen.
Unsere Dienstleistungen für englisch- und deutschsprachige, ausländische Unternehmen im Überblick:
- Beratung und Planung des für Sie optimalen Weges auf den deutschen Markt
- Gründung des Unternehmens in Deutschland mit z.B. Erstellung der Gesellschaftsverträge, Registrierung bei den Finanzämtern, Vertretung vor Notaren, Eröffnung Bankkonto, Erstellung Eröffnungsbilanz.
- Klärung der Besteuerungsfragen bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuerliche Optimierung der grenzüberschreitenden Verrechnungspreisgestaltung
- Überprüfung der internationalen Betriebsstättenproblematik
- Grenzüberschreitende Sachverhaltsbeurteilung bezüglich VAT Erstattungen
- Erstellung von Arbeitsverträgen und AGB's
- Erledigung der laufenden Buchhaltung, Lohnabrechnung
- Überweisung der Gehälter
- Überprüfung der Rechnungen auf steuerliche Ordnungsmäßigkeit
- Erstellung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Laufende Überprüfung von Steuerbescheiden
- Erstellung der jährlichen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Laufende Kommunikation mit den zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens
- Beratung über steuerliche Veränderungen und Gestaltungsvarianten
- Kommunikation mit Finanzbehörden
- Erstellung des konzerninternen Controllings
- Durchführung sämtlicher Zahlungen in Absprache mit der Unternehmensleitung
- Management auf Zeit
- M&A
- Marktaufbau
Warum gerade wir, was zeichnet uns aus?
- Individuelle persönliche Beratung und Betreuung. Ständiger Kontakt mit Unternehmenspersonal vor Ort.
- Alles aus einer Hand, Kommunikation mit ausländischen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Behörden sowie mit den zuständigen Personen vor Ort. Die Kommunikation läuft für Sie somit ausschließlich über uns.
- Kostengünstiger als große Gesellschaften.
nach oben
Sie sind als Freelancer in Deutschland tätig und möchten Beratungen und Korrespondenz in englischer Sprache (Expatriates)?
Nach Ihrer Entscheidung in Deutschland als Freelancer tätig zu werden, benötigen Sie den Überblick über Ihre individuelle Situation im deutschen Steuer- und Sozialsystem. Sie wollen wissen, ob und wie Sie die Umsatzsteuer (VAT) erstattet bekommen und welche Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Den Begriff "Scheinselbständigkeit" haben Sie bereits gehört, können aber nicht genau einordnen ob Sie davon betroffen sind. Für die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie schnellstmöglich ihre deutsche Steuernummer. Wir übernehmen für Sie die komplette steuerliche Anmeldung, so dass Sie anschließend über eine deutsche Steuernummer und eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen, klären mit Ihnen die Frage der Scheinselbständigkeit und ihre steuerlichen Spezialfragen. Anschließend betreuen wir Sie bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und beraten Sie in steuerlichen und rechtlichen Dingen.
Unsere Dienstleistungen für englisch- und deutschsprachige Freelancer im Überblick
- Steuerliche Erfassung mit Beantragung der deutschen Steuernummern
- Einführungsberatung über das deutsche Steuer- und Sozialsystem
- Beratung zur Umsatzsteuererstattung (VAT)
- Beratung über steuerliche Abzugsmöglichkeiten z.B. Kfz, Umzug, …
- Beratung zu sozialversicherungsrechtlicher Einordnung (Scheinselbständigkeit)
- Erstellung der Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellung der Jahresabschüsse und Steuererklärungen
- Beratung zu speziellen internationalen Fragestellungen (Doppelte Haushaltsführung, Doppelbesteuerung, Progressionsvorbehalt, unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht etc.)
nach oben
Sie sind derzeit in Deutschland angestellt und möchten steuerliche Beratungen in englischer Sprache (Expatriates)?
Sie sind kürzlich nach Deutschland gezogen und hier in einem Anstellungsverhältnis tätig. Sie benötigen eine Beratung zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation in Deutschland und die Erstellung der deutschen Steuererklärung in enger Absprache mit dem Steuerberater in ihrem letzten Tätigkeitsland. Wir beraten Sie zudem bei Ihren speziellen internationalen Steuerfragen.
Ggf. beantragen wir für Sie nach ihrem Wegzug aus Deutschland die Erstattung der hier gezahlten Beiträge zur deutschen Rentenversicherung.
Unsere Dienstleistungen für englischsprachige Angestellte im Überblick
- Erstellung Steuererklärungen, vor allem im Jahr des Zuzuges und des Wegzuges.
- Beratung zu speziellen internationalen Steuerfragen (Doppelte Haushaltsführung, Doppelbesteuerung, Progressionsvorbehalt, unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht etc.)
- Erstattungsanträge der Rentenversicherungsbeiträge nach Beendigung der Angestelltentätigkeit in Deutschland.
nach oben
Sie sind Inhaber einer in England gegründeten Limited, die in Deutschland steuerpflichtig ist?
Neben den klassischen Steuerberatungsleistungen, wie monatliche Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschluss- und Steuererklärungserstellung benötigen Sie Beratung zu den steuerlichen und rechtlichen Pflichten einer Limited in Deutschland und England und benötigen Unterstützung bei der Erstellung und Veröffentlichung der englischen Abschlüsse und Steuererklärungen.
Unsere Dienstleistungen für in England gegründete Limiteds im Überblick
- Eingangsberatung über steuerliche und rechtliche Pflichten einer Ltd. in Deutschland.
- Beratung über die steuerlichen und rechtlichen Pflichten einer Ltd. in England.
- Erstellung und Veröffentlichung der englischen Abschlüsse und Steuererklärungen über eine Kooperationskanzlei in England
- Alle sonstigen klassischen Steuerberatungsleistungen
nach oben
Sie benötigen spezielle Beratung für ausländische Steuersachverhalte?
Als in Deutschland Steuerpflichtiger haben Sie Berührungspunkte mit Auslandsstaaten z.B. durch eine Immobilie im Ausland, durch einen begrenzten beruflichen Auslandsaufenthalt oder im Ausland angelegte Gelder mit denen Sie Kapitaleinkünfte erzielen.
Wir beraten deutsche Steuerpflichtige zu speziellen internationalen Steuersachverhalten,
wie z.B.
- Vermietung von im Ausland gelegenen Immobilien
- begrenzter Auslandsaufenthalt.
- ausländische Betriebsrente.
- Zinseinkünfte aus dem Ausland.
- Doppelwohnsitz.
- 183-Tage Regelung.
nach oben

