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Klassische Steuerberatung

Grundlage und Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit in unseren Spezialgebieten ist es, dass wir die Basis der klassischen Steuerberatungsdienstleistungen beherrschen. Für unsere Mandanten in München und Ingolstadt, seien es Unternehmen und deren Inhaber, Freiberufler oder Privatpersonen mit steuerlich komplexen Sachverhalten erstellen wir u.a. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnabrechnungen und betreuen und vertreten sie vor den Finanzbehörden mit dem uns selbst auferlegten Qualitätsstandard. Durch die Arbeit unserer motivierten Fachkräfte und deren weit über dem vergleichbarer Kanzleien liegenden Ausbildungsniveau, ist uns dies möglich.

Unsere große Stärke liegt jedoch in unserem Beratungsansatz. Wir gestalten mit unseren Mandanten Sachverhalte bereits im Vorfeld so, dass sie steuerlich zum optimalen Ergebnis führen. Gestaltungsberatung ist die Königsdisziplin unseres Berufs. Sie setzt umfassenden Informationsaustausch, geordnete Belegablage und die Bereitschaft die Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen voraus. Die Aussage, dass "reiche Leute" aufgrund ihrer guten Berater weniger Steuern zahlen ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen.

Unsere klassischen Steuerberatungsdienstleistungen im Überblick

Finanzbuchführung

  • Entsprechend Ihren Anforderungen entweder lediglich zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen mit minimiertem Aufwand oder zur Unternehmensführung.

 

Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit sämtlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen

  • Einrichtung und Aufbau Ihres Lohnabrechnungssystems
  • Erstellung der Lohnabrechnungen
  • Erstellung aller Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Erstellung der Online-Zahlungsträger
  • Beratung zu allen Fragen des Sozialversicherungsrechts und der Lohnsteuer
  • Ausarbeitung steuer- und sozialversicherungsfreier bzw. -begünstigter Lohnbestandteile

 

Jahresabschlusserstellung

  • Erstellung der Handels- bzw. Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagespiegel und ggf. Anhang
  • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Ergebnissteuerung entsprechend erlaubter bilanzpolitischer Maßnahmen
  • Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger

 

Steuerdeklaration

  • Erstellung betrieblicher Steuererklärungen
  • Erstellung privater Steuererklärungen
  • Prüfung eingehender Steuerbescheide
  • Steuerprognoseberechnungen

 

Durchsetzung Ihrer steuerlichen Ansprüche

  • Stellung sämtlicher Anträge in steuerlichen Angelegenheiten (z.B. Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Erlass oder Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen, ...)
  • Besprechungen und Verhandlungen mit der Finanzbehörde
  • Führung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide der Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten
  • Vertretung in Bußgeld- und Steuerstrafangelegenheiten

 

Steuerliche Gestaltungsberatung

  • Darstellung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Beratung bei Wahlmöglichkeiten mit Alternativberechnungen zur Entscheidungsfindung
  • Steuerplanung unter Berücksichtigung der Zukunft

 

Es steht auch Ihnen offen, von unserem Know-how zu profitieren. Vereinbaren Sie hierzu einen unverbindlichen Termin in München oder Ingolstadt zu einem Orientierungsgespräch - Kontakt.